Reisebedingungen für Pauschalreisen
NT World Travel GmbH - handelnd unter der Marke Niltours
Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit sie wirksam vereinbart sind, Bestandteil des zwischen dem Reisenden und der NT World Travel GmbH, handelnd unter der Marke Niltours (nachfolgend „NT World Travel“), geschlossenen Pauschalreisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis 651y BGB sowie der Artikel 250 und 252 EGBGB.
Wichtig: Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen. Für einzelne Reiseleistungen, insbesondere eine einzeln gebuchte Flug-, Hotel-, Kreuzfahrt- oder sonstige Leistung, sowie für verbundene Reiseleistungen gelten gesonderte Vertragsbedingungen und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1 Grundlage des Vertrags sind die Reisebeschreibung, das individuelle Angebot, die vorvertraglichen Informationen und die Reisebestätigung von NT World Travel. Die vorvertraglichen Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, zum Reisepreis und zu zusätzlichen Kosten, zu Zahlungsmodalitäten, Rücktrittspauschalen und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Punkten werden Vertragsinhalt, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
1.2 Das Absenden einer Anfrage über die Website von Niltours ist unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar. NT World Travel prüft die Verfügbarkeit und übersendet dem Reisenden ein individuelles Angebot. Der Pauschalreisevertrag kommt zustande, wenn der Reisende dieses geprüfte Angebot innerhalb der dort angegebenen Gültigkeitsfrist ausdrücklich per E-Mail annimmt. NT World Travel übersendet anschließend eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der der geschlossene Vertrag dokumentiert wird.
1.3 Bei einer Buchung, die nicht nach Ziffer 1.2 erfolgt, bietet der Reisende NT World Travel mit seiner Reiseanmeldung den Abschluss des Pauschalreisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung oder Reisebestätigung von NT World Travel zustande. Die Bestätigung wird bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.
1.4 Weicht eine von NT World Travel übermittelte Erklärung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot. NT World Travel weist auf die Änderungen hin und nennt die hierfür geltende Annahmefrist. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Reisende das neue Angebot innerhalb dieser Frist ausdrücklich annimmt.
1.5 Der Buchende haftet für die Vertragspflichten mitreisender Personen nur, wenn er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6 Reisevermittler und Leistungsträger sind nicht befugt, von den vereinbarten Vertragsinhalten abweichende Zusagen zu machen, soweit ihnen dafür keine ausdrückliche Vollmacht von NT World Travel erteilt wurde.
1.7 Kein allgemeines Widerrufsrecht: Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz – etwa per E-Mail, Telefon oder Internet – abgeschlossen werden, besteht grundsätzlich kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es gelten insbesondere die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht kann nur in dem gesetzlich geregelten Ausnahmefall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags bestehen, wenn die vorausgehenden Verhandlungen nicht auf vorherige Bestellung des Verbrauchers geführt wurden.
2. Vertragsleistungen und Änderungen vor Reisebeginn
2.1 Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den bei Vertragsschluss einbezogenen Reiseunterlagen, insbesondere dem individuellen Angebot und der Reisebestätigung.
2.2 NT World Travel darf nach Vertragsschluss einseitig nur solche Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen vornehmen, die unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Reisende wird unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger unterrichtet.
2.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Abweichung von einer zum Vertragsinhalt gewordenen besonderen Vorgabe des Reisenden kann NT World Travel dem Reisenden die Vertragsänderung oder, sofern verfügbar, eine Ersatzreise anbieten. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen, in der Mitteilung genannten Frist die Änderung annehmen, die angebotene Ersatzreise annehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Eine Änderung gilt bei ausbleibender Antwort nur dann als angenommen, wenn NT World Travel den Reisenden bei der Mitteilung ordnungsgemäß und hervorgehoben über diese gesetzliche Folge informiert hat.
2.4 Ist die geänderte Reise oder Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit für NT World Travel kostengünstiger, wird der Unterschiedsbetrag nach § 651m Abs. 2 BGB erstattet. Gesetzliche Rechte wegen etwaiger Reisemängel bleiben unberührt.
3. Sicherungsschein und Zahlung
3.1 Zahlungen auf den Reisepreis werden vor Beendigung der Pauschalreise nur verlangt oder angenommen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein mit den Angaben des Kundengeldabsicherers übermittelt wurde.
3.2 Nach Vertragsschluss und Übermittlung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.3 Wird der Vertrag weniger als 30 Tage vor Reisebeginn geschlossen, ist der gesamte Reisepreis nach Zugang der Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins sofort fällig.
3.4 Die Zahlung kann per Überweisung oder, soweit dies in der Reisebestätigung angeboten wird, mit Visa oder Mastercard erfolgen. American Express wird nicht akzeptiert. Für die Nutzung eines vereinbarten Zahlungsmittels wird gegenüber Verbrauchern kein gesondertes Zahlungsmittelentgelt erhoben.
3.5 Zahlt der Reisende einen fälligen Betrag trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, obwohl NT World Travel zur vertragsgemäßen Leistung bereit und in der Lage ist und dem Reisenden kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, kann NT World Travel vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziffer 5 verlangen.
4. Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1 NT World Travel behält sich nach Maßgabe des § 651f BGB eine Erhöhung des Reisepreises vor, soweit sich nach Vertragsschluss unmittelbar erhöhen:
- der Preis für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
- Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, insbesondere Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
- für die Pauschalreise geltende Wechselkurse.
4.2 Bei einer Erhöhung beförderungsbezogener Kosten wird der von dem Beförderungsunternehmen für die betroffenen Reisenden tatsächlich verlangte Mehrbetrag zugrunde gelegt und auf diese Reisenden verteilt. Erhöhen sich Steuern oder Abgaben, kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den Reisenden entfallenden Betrag erhöht werden. Bei einer Wechselkursänderung darf der Reisepreis nur in dem Umfang erhöht werden, in dem sich dadurch die von NT World Travel zu tragenden Kosten der vereinbarten Reiseleistungen tatsächlich erhöhen.
4.3 NT World Travel unterrichtet den Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung, deren Gründe und deren Berechnung. Eine später verlangte Erhöhung ist unwirksam.
4.4 Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann NT World Travel sie nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Vertragsänderungen nach § 651g BGB entsprechend.
4.5 Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit eine Änderung der in Ziffer 4.1 genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für NT World Travel führt. Von dem zu erstattenden Mehrbetrag darf NT World Travel die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und weist diese auf Verlangen nach.
5. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
Zur eindeutigen Zuordnung und zu Beweiszwecken bittet NT World Travel um eine Erklärung per E-Mail an info@niltours.de oder per Post an die in Ziffer 18 genannte Anschrift. Ein gesetzlich formfrei möglicher Rücktritt wird durch diese Empfehlung nicht ausgeschlossen. Eine telefonisch abgegebene Erklärung sollte unverzüglich per E-Mail bestätigt werden.
5.2 Im Fall des Rücktritts verliert NT World Travel den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
5.3 Soweit im individuellen Angebot vor Vertragsschluss keine ausdrücklich hervorgehobenen, abweichenden Rücktrittsbedingungen für besondere oder nicht erstattungsfähige Tarife wirksam vereinbart wurden, gelten die folgenden Pauschalen:
| Zugang der Rücktrittserklärung | Entschädigung je Reisendem |
| ab Buchung bis 30 Tage vor Reisebeginn | 20 % des Reisepreises |
| 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn | 25 % des Reisepreises |
| 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn | 40 % des Reisepreises |
| 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn | 60 % des Reisepreises |
| 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn | 80 % des Reisepreises |
| ab 1 Tag vor Reisebeginn, am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt | 90 % des Reisepreises |
5.4 Die Pauschalen berücksichtigen den Zeitraum bis zum Reisebeginn, die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und den gewöhnlich möglichen anderweitigen Erwerb. Dem Reisenden bleibt stets der Nachweis gestattet, dass keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung entstanden ist.
5.5 NT World Travel kann anstelle einer Pauschale eine konkret berechnete Entschädigung verlangen. Diese darf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen, was NT World Travel durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, nicht übersteigen. Die Berechnung wird dem Reisenden auf Verlangen begründet.
5.6 Für Flug-, Hotel- oder sonstige Leistungen mit besonderen oder nicht erstattungsfähigen Tarifen können abweichende Rücktrittskosten gelten. Sie gehen Ziffer 5.3 nur vor, wenn sie dem Reisenden vor Vertragsschluss im individuellen Angebot klar und hervorgehoben mitgeteilt und wirksam vereinbart wurden. Auch dann bleiben ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen; der Nachweis geringerer Kosten bleibt zulässig.
5.7 Soweit NT World Travel infolge des Rücktritts zur Erstattung verpflichtet ist, erfolgt diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
6. Ersatzreisender, Umbuchung und Namenskorrektur
6.1 Ersatzreisender: Der Reisende kann nach § 651e BGB auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Die Mitteilung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. NT World Travel kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Der ursprüngliche und der eintretende Reisende haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden, angemessenen Mehrkosten. Für den eigenen Bearbeitungsaufwand setzt NT World Travel regelmäßig 30 € je Übertragungsvorgang an; hinzu kommen nachgewiesene Fremdkosten. NT World Travel weist die Mehrkosten nach. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein niedrigerer eigener Bearbeitungsaufwand entstanden ist.
6.2 Umbuchung: Ein Anspruch auf Änderung des Reisetermins, Reiseziels, Abreiseorts, der Unterkunft, Beförderungsart oder anderer wesentlicher Vertragsbestandteile besteht nicht. Stimmt NT World Travel einem bis 31 Tage vor Reisebeginn eingehenden Änderungswunsch zu, werden 75 € je Änderungsvorgang zuzüglich der tatsächlich anfallenden Fremdkosten je betroffenen Reisenden berechnet. Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer eigener Bearbeitungsaufwand entstanden ist.
Ab 30 Tage vor Reisebeginn kann eine solche Änderung – soweit überhaupt möglich – regelmäßig nur durch Rücktritt nach Ziffer 5 und Neubuchung vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Änderungen, die lediglich geringfügige Kosten verursachen. Ist eine Änderung wegen fehlender, unzureichender oder falscher vorvertraglicher Information von NT World Travel erforderlich, ist sie kostenfrei.
6.3 Namenskorrektur: Eine vor Ausstellung von Flugscheinen oder verbindlicher Reservierung gemeldete, offenkundige Schreibkorrektur ist kostenfrei. Danach werden die tatsächlich anfallenden Fremdkosten berechnet. Entsteht NT World Travel durch eine umfangreichere Korrektur ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand, werden 75 € je Korrekturvorgang zuzüglich der Fremdkosten berechnet. Der Nachweis fehlenden oder geringeren eigenen Bearbeitungsaufwands bleibt möglich. Eine Übertragung auf eine andere Person richtet sich ausschließlich nach Ziffer 6.1.
7. Rücktritt oder Kündigung durch NT World Travel
7.1 Für regulär angebotene Pauschalreisen besteht keine Mindestteilnehmerzahl. Eine Absage wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl bleibt daher ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 NT World Travel kann vor Reisebeginn zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Vertragserfüllung verhindern und der Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis hiervon erklärt wird. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.
7.3 NT World Travel kann den Vertrag ohne Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich aussichtslos oder eine sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist. NT World Travel muss sich ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht erbrachter Leistungen anrechnen lassen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne, ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm persönlich zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Das gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen, eine anderweitige Verwertung der Leistung oder eine Gutschrift des Leistungsträgers im Einzelfall zu einer Erstattung führen.
9. Reiseunterlagen und Pflichten des Reisenden
9.1 Die Reiseunterlagen werden spätestens 14 Tage vor Reisebeginn übermittelt, sofern der Reisepreis vollständig bezahlt ist. Bei kurzfristiger Buchung oder wenn Unterlagen eines Leistungsträgers erst später bereitgestellt werden, erfolgt die Übermittlung unverzüglich nach vollständiger Zahlung und Verfügbarkeit.
9.2 Der Reisende hat Reisebestätigung und Reiseunterlagen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen, insbesondere bei Namen, Reisedaten und gebuchten Leistungen, sofort mitzuteilen. Bleiben erwartete Unterlagen aus, ist NT World Travel unverzüglich zu informieren.
9.3 Der Reisende ist für sein rechtzeitiges Erscheinen zu den mitgeteilten Abreise- und Treffzeiten verantwortlich. Bei selbst gebuchten Zu- oder Anschlussleistungen hat er ausreichende Übergangszeiten einzuplanen.
9.4 Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren an der Vermeidung und Minderung von Schäden mitzuwirken.
10. Reisemängel, Abhilfe und Anspruchsanmeldung
10.1 Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Ein Reisemangel ist unverzüglich der in der Reisebestätigung oder den Reiseunterlagen genannten örtlichen Agentur, dem Reiseleiter oder unmittelbar NT World Travel unter info@niltours.de anzuzeigen. Bei Buchung über einen Reisevermittler kann die Anzeige auch diesem gegenüber erfolgen.
10.2 Die örtliche Vertretung ist beauftragt, soweit möglich für Abhilfe zu sorgen, jedoch nicht befugt, Ansprüche rechtsverbindlich anzuerkennen. Unterlässt der Reisende die Anzeige schuldhaft und konnte NT World Travel deshalb keine Abhilfe schaffen, können die gesetzlichen Minderungs- und Schadensersatzansprüche insoweit entfallen.
10.3 Will der Reisende den Vertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, muss er NT World Travel grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Eine Frist ist nicht erforderlich, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist. Die gesetzlichen Rechte auf Selbstabhilfe, Aufwendungsersatz, Minderung, Kündigung und Schadensersatz bleiben im Übrigen unberührt.
10.4 Gepäck bei Flugreisen: Beschädigung oder verspätete Auslieferung von Gepäck ist unverzüglich am Flughafen gegenüber dem Luftfahrtunternehmen mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report – PIR) zu melden. Die schriftlichen Fristen nach dem Montrealer Übereinkommen betragen grundsätzlich sieben Tage bei Beschädigung und 21 Tage bei verspäteter Auslieferung. Zusätzlich ist NT World Travel, die örtliche Kontaktstelle oder der Reisevermittler unverzüglich zu informieren.
11. Haftung und Anrechnung
11.1 Die vertragliche Haftung von NT World Travel für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist nach § 651p Abs. 1 BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Weitergehende Ansprüche aufgrund internationaler Übereinkünfte oder darauf beruhender gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.
11.2 Hat der Reisende wegen desselben Ereignisses Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung gegen NT World Travel und gegen einen Leistungsträger, ein ausführendes Beförderungsunternehmen oder aus internationalen bzw. unionsrechtlichen Fluggastrechten, werden Leistungen nach Maßgabe des § 651p Abs. 3 BGB angerechnet.
11.3 Fremdleistungen und Ausflüge: Vor Ort gesondert auswählbare und gesondert zu bezahlende Ausflüge werden, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil der Pauschalreise sind, als Fremdleistungen vermittelt. Die Buchung erfolgt formal mit Rotana Egypt Travel als örtlichem Vertragspartner; der Reiseleiter kann den Preis im Namen und für Rechnung von Rotana Egypt Travel entgegennehmen. Identität, ladungsfähige Anschrift und Kontaktdaten des örtlichen Vertragspartners werden dem Reisenden vor Abschluss des Ausflugsvertrags mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung oder einem entsprechenden Beleg dokumentiert.
Der Ausflugsvertrag kommt ausschließlich mit Rotana Egypt Travel zustande. NT World Travel haftet nicht für die Durchführung der vermittelten Fremdleistung, bleibt aber für eigene Hinweis-, Auswahl-, Aufklärungs- und Vermittlungspflichten verantwortlich. Die gesetzlichen Vorschriften über verbundene Reiseleistungen und sonstige zwingende Haftung bleiben unberührt.
12. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
NT World Travel informiert den Reisenden entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Steht dieses noch nicht fest, wird das voraussichtlich ausführende Unternehmen genannt. Nach Kenntnis einer Änderung wird der Reisende so rasch wie möglich informiert. Die aktuelle EU-Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Europäischen Union eine Betriebsuntersagung besteht, ist unter transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en abrufbar.
13. Pass-, Visa-, Gesundheits- und Mobilitätsanforderungen
13.1 NT World Travel informiert vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse einschließlich ungefährer Beschaffungsfristen sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, soweit diese für die vom Reisenden angegebene Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz maßgeblich sind. Besitzt ein Reisender eine weitere oder abweichende Staatsangehörigkeit, muss er dies vor der Buchung mitteilen.
13.2 Der Reisende ist für die rechtzeitige Beschaffung und das Mitführen der erforderlichen Dokumente sowie für die Einhaltung von Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Dies gilt nicht, soweit NT World Travel seine Informationspflichten verletzt oder fehlerhafte Auskünfte erteilt hat.
13.3 Besondere Mobilitäts-, Gesundheits- oder Betreuungsbedürfnisse sind NT World Travel vor der Buchung mitzuteilen. Die Eignung einer Reise wird anhand des konkreten Reiseverlaufs und der individuellen Anforderungen geprüft. Gesetzliche Rechte von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität bleiben unberührt.
14. Reiseversicherungen
NT World Travel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandsreisekrankenversicherung, die einen medizinisch sinnvollen Rücktransport einschließt. Der Abschluss ist freiwillig und nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern er nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Einzelne Reiseleistungen und verbundene Reiseleistungen
Wird nur eine einzelne Leistung – etwa nur ein Flug, Hotel, eine Kreuzfahrt oder ein Transfer – vermittelt oder verkauft, liegt grundsätzlich keine Pauschalreise vor. Diese Pauschalreisebedingungen finden darauf keine Anwendung. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss mitgeteilten gesonderten Bedingungen, die gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige Vertragsart und gegebenenfalls die Bedingungen des benannten Leistungsträgers. Gleiches gilt für verbundene Reiseleistungen; hierüber wird der Reisende mit dem gesetzlich vorgesehenen Formblatt unterrichtet.
16. Individuell organisierte Gruppenreisen
Diese Reisebedingungen gelten grundsätzlich auch für individuell organisierte Gruppenreisen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn sie im konkreten Gruppenangebot ausdrücklich hervorgehoben, vor Vertragsschluss mitgeteilt und wirksam vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
17. Verbraucherstreitbeilegung, Recht und Gerichtsstand
17.1 NT World Travel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
17.2 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand Köln wird nur vereinbart, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18. Reiseveranstalter und Kontakt
NT World Travel GmbH
handelnd unter der Marke Niltours
Glockengasse 54–56
50667 Köln
Deutschland
Telefon:
+49 221 270 78 50
E-Mail:
info@niltours.de
Internet:
www.niltours.de
Geschäftsführerin: Dilan Akgül
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 114605
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE362163508
Stand: August 2026